Die 13. Auflage der Sportordnung wurde vom Bundesverwaltungsamt mit Schreiben vom 18.9.2019 genehmigt und tritt somit zum 1.1.2020 in Kraft.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Mitte Dezember 2019 das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft treten soll. Sollte die nunmehr genehmigte Schießsportordnung des BHDS - trotz
Inkrafttretens zum 01.01.2020 – gegebenenfalls nicht oder nicht in allen Teilen dem dann geltenden Waffenrecht entsprechen, haben die waffenrechtlichen Regelungen natürlich Vorrang. Wir
werden zu gegebener Zeit durch Veröffentlichung im Schützenbruder hierauf hinweisen.
Sollten Sie die Sportordnung weiterleiten wird dringend darum gebeten, den vorgenannten Hinweis mit weiterzuleiten.
Ihre Bundesgeschäftsstelle